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Überblick

SEPA (Single Euro Payments Area) tritt ab dem 01.02.2014 in Kraft – und bietet Ihnen den Vorteil durchgängig vollautomatisierter Verarbeitung der Zahlungsprozesse bei Überweisungen, Lastschriften und Kartenzahlungen in ganz Europa.

Die bisherigen nationalen Verfahren werden abgeschaltet und vollständig ersetzt. Die Einführung von SEPA bringt damit viele Änderungen mit sich. Eine große Herausforderung, aber auch Gelegenheit, einmal mehr darauf zu achten, wer für Sie Ihren Zahlungsverkehr „abwickelt“ – und mit welcher Erfahrung.

Wir möchten, dass Sie Ihren Zahlungsverkehr auch künftig so effizient wie möglich durchführen können. Umso wichtiger, uns frühzeitig über SEPA auszutauschen.

Als erfahrener Partner stehen wir Ihnen gern zur Seite und beraten Sie in allen anstehenden Fragen, wie z.B. der Umstellung der Finanzbuchhaltungssysteme, der Anpassung der Electronic Banking Software oder der Beantragung der Gläubiger ID.

Sprechen Sie uns gern an.

Ihre Vorteile

  • Ein Konto für alle Zahlungen europaweit
  • Einfach, schnell und sicher bargeldlos in Europa
  • Verbesserter Schutz vor unberechtigten Kontobelastungen
  • Per Lastschrift jetzt auch aus anderen EU-Ländern Beträge einziehen
  • Ein Preis für nationale und europäische Standardzahlungen
  • Einheitliches Format für nationale und europäische Zahlungen

SEPA-
Lastschrift

Europaweite Geldeinzüge. Ein wirklicher Fortschritt im europäischen Zahlungsverkehr ist das einheitliche, europaweit funktionierende SEPA-Lastschriftverfahren. Denn bislang konnten fällige Rechnungsbeträge per Lastschrift nur innerhalb Deutschlands eingezogen werden.

Mit der SEPA-Basis-Lastschrift und der SEPA-Firmen-Lastschrift wird dies erstmals auch für grenzüberschreitende Lastschriften möglich – dank einheitlicher Standards in der Abwicklung, im Datenformat und auf Basis einer gemeinsamen Rechtsgrundlage.

Europaweiter Standard. Die SEPA-Basis-Lastschrift zeichnet sich aus durch:

  • Europaweite Nutzung (neben Deutschland und den weiteren 26 EU-Ländern auch Island, Liechtenstein, Norwegen, Monaco und die Schweiz)
  • Exaktes Fälligkeitsdatum für die Kontobelastung
  • Achtwöchiger Erstattungsanspruch des Zahlungspflichtigen
  • Verwendung von IBAN und BIC zur Kennzeichnung der Konto- und Bankverbindung
  • SEPA-Lastschriftmandat für den Einzug erforderlich
  • Eindeutige Zuordnung einer Zahlung durch Mandatsreferenz und Gläubiger-Identifikationsnummer
  • Bis zu 140 Zeichen Verwendungszweck
  • Die SEPA-Firmen-Lastschrift unterscheidet sich in einigen Punkten von der SEPA-Basis-Lastschrift:
    Der Zahlungspflichtige darf kein Verbraucher sein
    Kein Erstattungsanspruch nach erfolgter Einlösung

Neues SEPA-Lastschriftmandat erforderlich. Voraussetzung für den Einzug von Geldern per SEPA-Lastschrift ist das neue SEPA-Lastschriftmandat. Es ermächtigt den Zahlungsempfänger, den fälligen Betrag vom Konto des Zahlungspflichtigen einzuziehen. Zusätzlich wird die Bank des Zahlungspflichtigen zur Einlösung der Lastschrift angewiesen.

Vereinfachung beim SEPA-Basis-Lastschriftverfahren. Für Ihnen bereits erteilte Einzugsermächtigungen müssen Sie keine neuen SEPA-Lastschriftmandate einholen.

Es wurde die Voraussetzung geschaffen, dass bereits erteilte Einzugsermächtigungen vom Zahlungsempfänger als Lastschriftmandat im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren weitergenutzt werden können. Sie informieren Ihre Kunden lediglich noch über die jeweilige Mandatsreferenz, Ihre Gläubiger-Identifikationsnummer und den Zeitpunkt des Wechsels auf das SEPA-Basis-Lastschriftverfahren.

Neue Lastschriftmandate bei SEPA-Firmenlastschriften notwendig. Bei SEPA-Firmen-Lastschriften kann auf Grund der rechtlichen Ausgestaltung der SEPA-Firmen-Lastschrift keine Weiternutzung der bereits bestehenden Abbuchungsaufträge erfolgen. Hier ist die Einholung eines neuen SEPA-Firmenlastschrift-Mandats erforderlich.

Eindeutige Identifikation. Jedes SEPA-Lastschriftmandat erhält eine eindeutige Mandatsreferenz (zum Beispiel eine fortlaufende Nummer), die bei allen SEPA-Lastschriften angegeben werden muss. In Verbindung mit der Identifikationsnummer des Lastschrifteinreichers (sogenannte Gläubiger-Identifikationsnummer – kostenfrei erhältlich bei der Deutschen Bundesbank unter https://extranet.bundesbank.de/scp/) wird damit jedes Mandat eindeutig identifiziert.

Generell gilt das SEPA-Lastschriftmandat unbefristet bis zum Widerruf durch den Zahlungspflichtigen. Sollte jedoch binnen 36 Monaten seit letztem Einzug keine Folgelastschrift vom Zahlungsempfänger eingereicht werden, verfällt dieses Lastschriftmandat. Sollen nach Ablauf dieser Frist erneut SEPA-Lastschriften eingezogen werden, muss ein neues SEPA-Lastschriftmandat vom Zahlungspflichtigen eingeholt werden.

Bei dem SEPA-Firmenlastschrift-Mandat gibt es eine Besonderheit: Der Zahlungspflichtige muss sein Kreditinstitut über die Erteilung des SEPA-Firmenlastschrift-Mandats vor der ersten Einlösung einer Lastschrift in Kenntnis setzen.

Konkretes Fälligkeitsdatum. Ein Vorteil der SEPA-Lastschrift ist die Vereinbarung eines konkreten Fälligkeitsdatums, an dem die Belastung auf dem Konto des Zahlungspflichtigen erfolgt.

Der Zahlungsempfänger muss die SEPA-Lastschrift so einreichen, dass sie dem Kreditinstitut des Zahlungspflichtigen rechtzeitig vorliegt. Bei Erst- und Einmallastschriften der SEPA-Basis-Lastschrift sind das mindestens fünf Tage, bei wiederkehrenden Lastschriften mindestens zwei Tage vor Fälligkeit. Bei der SEPA-Firmen-Lastschrift beträgt diese Frist mindestens einen Tag vor Fälligkeit bei Erst- und Folgelastschriften.

Einfache Liquiditätsplanung. Durch die Einführung eines konkreten Fälligkeitsdatums bei der SEPA-Lastschrift verbessern Sie Ihr Liquiditätsmanagement und können Zahlungsströme taggenau steuern. Dies ist nicht nur für europaweit agierende Unternehmen interessant.
Einheitliche Kundenkennungen. Wie bei der SEPA-Überweisung ist auch bei der SEPA-Lastschrift die Verwendung von IBAN und BIC zwingend erforderlich.

Achtwöchige Erstattungsfrist bei der SEPA-Basis-Lastschrift. Die Erstattungsfrist für den Zahlungspflichtigen beträgt acht Wochen nach dem Zeitpunkt der Kontobelastung. Bei einem nicht erteilten oder gelöschten Mandat (unautorisierte Lastschrift) beträgt die Rückgabezeit bis zu 13 Monate.

Beachten Sie die Meldepflicht. Bei Lastschriften über 12.500 Euro in das oder aus dem Ausland gibt es eine Meldepflicht an die Deutsche Bundesbank. Bei Fragen zum Thema Meldepflicht (Vordrucke, Einreichungsweg, Meldefristen etc.) steht Ihnen die kostenfreie Hotline der Deutschen Bundesbank unter der Telefonnummer 0800 1234-111 zur Verfügung.

SEPA-
Überweisung

Europaweit überweisen. Die SEPA-Überweisung ist das Instrument für Euro-Überweisungen in Europa.

Die wichtigsten Neuerungen:

  • Nutzung bei inländischen/grenzüberschreitenden Euro-Überweisungen in der SEPA
  • Verwendung von IBAN und BIC
  • Europaweite Gutschrift innerhalb eines Tages

Internationale Kontodaten. Statt der bislang in Deutschland verwendeten Kontonummer und Bankleitzahl kommen bei der SEPA-Überweisung die IBAN (International Bank Account Number / Internationale Bankkontonummer) und der BIC (Business Identifier Code) zum Einsatz, um das Konto des Zahlungsempfängers eindeutig zu bestimmen.

Als Auftraggeber benötigen Sie bei der Bremer Landesbank nur Ihre IBAN, die Ihre Kontonummer und Bankleitzahl sowie das Länderkennzeichen und eine Prüfziffer enthält. Sie finden Ihre IBAN und den BIC unter anderem auf Ihrem Kontoauszug.

Tipp: Geben Sie Ihre IBAN und BIC auf Ihren Geschäftspapieren und Rechnungen an, damit Ihre Geschäftspartner und Kunden fällige Beträge auch per SEPA-Überweisung bezahlen können.

Meldepflicht bei großen Beträgen. Überweisungen über 12.500 Euro in das oder aus dem Ausland müssen an die Deutsche Bundesbank gemeldet werden. Bei Fragen zum Thema Meldepflicht (Vordrucke, Einreichungsweg, Meldefristen etc.) steht Ihnen die kostenfreie Hotline der Deutschen Bundesbank unter der Telefonnummer 0800 1234-111 zur Verfügung.

Transparente Preise. Was eine SEPA-Überweisung kostet, können Sie unserem Preis- und Leistungsverzeichnis entnehmen. Oder Sie erkundigen sich einfach bei Ihrem Berater.

SEPA-
Tools

SEPA File Converter
Der SEPA File Converter konvertiert DTAUS- bzw. DTAZV-Dateien (Inlands-/Auslandszahlungen und Lastschriften) in SEPA-(XML) Dateien. Dabei werden die enthaltenen Kontonummern und Bankleitzahlen automatisch in IBAN und BIC umgerechnet.

Hier geht es zum SEPA File Converter (Demo)

Hier geht es zum SEPA Kundenleitfaden SFC

Vollversion für € 75,00 ( zzgl. MwST) hier bestellen: 0421 332-3443 oder ebsupport@bremerlandesbank.de


SEPA XML Checker
Der SEPA XML Checker ist genau das richtige Werkzeug, wenn Sie SEPA-XML-(Fremd-) Dateien auf syntaktische und semantische Fehler überprüfen möchten, die Sie anschließend in SFirm oder einer anderen Software weiterverarbeiten und z.B. an ein Kreditinstitut senden möchten. Per Update bleibt der SEPA XML Checker immer automatisch auf dem aktuellen Stand.

Hier geht es zum SEPA XML Checker (Demo)

Hier geht es zum SEPA Kundenleitfaden XML-Checker

Vollversion für € 75,00 ( zzgl. MwST) hier bestellen: 0421 332-3443 oder ebsupport@bremerlandesbank.de


SEPA Account Converter
Der SEPA Account Converter bietet Ihnen die Möglichkeit einer automatisierten Umrechnung von vorhandenen Kontonummern und Bankleitzahlen Ihrer Kundenstammdaten in IBAN (International Bank Account Number) und BIC (Bank Identifier Code) – manuell oder automatisch.

Vollversion für € 75,00 ( zzgl. MwST) hier bestellen: 0421 332-3443 oder ebsupport@bremerlandesbank.de

Persönliche Beratung

Bremen0421 332-2360
Oldenburg0441 237-2360

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