Ein wohlverdienter Ruhestand ohne Geldsorgen. Oder die Erfüllung eines Lebenstraums wie etwa große Reisen oder wertvolle Autos. Was auch immer Sie sich für Ihre Rentenzeit vornehmen, wir helfen Ihnen dabei. Dabei kommt es darauf an, möglichst früh mit der privaten Vorsorge zu beginnen, denn das zahlt sich für Sie aus. Steigen Sie jetzt ein und nutzen Sie die staatlichen Förderungen.
Der individuelle Vorsorge-Mix
Am 1. Januar 2005 trat das Alterseinkünftegesetz und damit auch das neue 3-Schichten-Modell für die Altersvorsorge in Kraft. Das bisherige System der 3 Säulen (gesetzliche Rentenversicherung, betriebliche Altersversorgung und private Vorsorge) wurde somit durch vom Staat geförderte und private Altersvorsorgeformen abgelöst.
Durch die Zusammenstellung der verschiedenen Elemente des 3-Schichten-Modells lässt sich die individuelle Zukunftsvorsorge ideal optimieren. So kann die gesetzliche Rentenversicherung beispielsweise durch einen Riester-Vertrag und eine Wertpapieranlage perfekt ergänzt werden. Dabei ist zu beachten, dass für jede der drei Schichten neue Regeln für die staatliche Förderung und die steuerliche Behandlung von Beiträgen, Erträgen und lebenslangen Renten gelten.
Hier können Sie mehr über die einzelnen Schichten der modernen Altersvorsorge erfahren:
Die Basisversorgung umfasst unter anderem die gesetzliche Rentenversicherung und die neue „Rürup-Rente“.
Gesetzliche Rentenversicherung
Ihre Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung und zur Basisrente können als Vorsorgeaufwand von der Steuer abgesetzt werden. Davon können Sie schon heute profitieren. Während 2012 bereits 74 % der Beiträge (maximal 14.800 Euro) geltend gemacht werden können, steigt dieser Betrag bis 2025 auf 20.000 Euro pro Jahr.
Indem Sie jetzt in Ihre Zukunft investieren, können Sie das Risiko kommender Versorgungslücken minimieren. Damit sehen Sie Ihrem Ruhestand entspannt entgegen. Gerade wegen der stetigen Erhöhung des zu versteuernden Teils der Rente sollten Sie diesen Vorteil für sich nutzen!
Rürup-Rente
Bei der vom Staat geförderten Rürup-Rente baut sich der Versicherte durch regelmäßige Beiträge oder Einmalzahlungen ein Kapital auf. Dieses wird dann frühestens ab dem 62. Lebensjahr als monatliche Rente ausgezahlt.
Die Vorteile dieser Altersvorsorge liegen auf der Hand: Das angesparte Kapital bleibt im Falle einer Arbeitslosigkeit bei der Anrechnung von Vermögen unberücksichtigt. Außerdem wird im Todesfall eine Hinterbliebenenrente aus dem vorhandenen Guthaben an den Ehepartner oder die kindergeldberechtigten Kinder ausgezahlt.
Folgende Nachteile sollten bedacht werden: Es besteht kein Kapitalwahlrecht. Das bedeutet, dass die Leistung nach Vollendung des 62. Lebensjahrs ausschließlich als Leibrente erfolgt und eine einmalige Kapitalauszahlung mithin nicht möglich ist. Zudem sind die Vorsorgeansprüche weder beleihbar, noch vererbbar, veräußerbar, übertragbar oder kapitalisierbar.
Die Riester-Rente und die betriebliche Altersversorgung, beides Formen der Zusatzversorgung, werden nicht für die Berechnung des Arbeitslosengelds II herangezogen.
Riester-Rente
Die Riester-Rente ist eine vom Staat durch Zulagen und Sonderausgabenabzugsmöglichkeiten geförderte Rente. Sowohl Pflichtversicherte einer gesetzlichen Rentenversicherung als auch Beamte haben die Möglichkeit, einen Riester-Vertrag abzuschließen.
Dabei fließen die Beiträge der Riester-Rente beispielsweise in eine eigens dafür geschaffene zertifizierte Rentenversicherung. Beginnend zwischen dem 62. und 67. Lebensjahr wird das Kapital dann als monatliche Rente lebenslang ausgezahlt.
Dennoch kann die Riester-Rente leider nicht ausreichen, um die bereits bestehende Versorgungslücke zwischen dem letzten Nettoeinkommen vor Rentenbeginn und der gesetzlichen Altersrente zu schließen.
Betriebliche Altersversorgung
Die staatlich geförderte betriebliche Altersversorgung (in Form von fünf Durchführungswegen) versteht sich als Zusatzleistung des Arbeitgebers, bei welcher Bruttolohn steuerbegünstigt in Beiträge für den Aufbau einer lebenslangen privaten Rente umgewandelt wird.
Bei einer Direktversicherung können so beispielsweise 4 % der Beitragsbemessungsgrenze West der Rentenversicherung steuerfrei und für Einkommen unter der Beitragsbemessungsgrenze sozialversicherungsfrei aus dem Bruttolohn in Versicherungsbeiträge umgewandelt werden.
Zu den Kapitalanlageprodukten zählen unter anderem private Renten- und Lebensversicherungen. Die Beiträge dieser Produkte werden aus dem versteuerten Einkommen gezahlt. Anders als in der Schicht der Basisversorgung sind Leistungen wie Verträge oder Anlagen hier vererbbar, veräußerbar, beleihbar und übertragbar.
Rente mit doppeltem Steuervorteil
Die während der gesamten Ansparphase gesammelten Erträge sind bei einer privaten Rentenversicherung steuerfrei.
Rentenzahlungen werden dann nur mit dem günstigen Ertragsanteil besteuert. Die Höhe dieses Ertragsanteils ist vom Renteneintrittsalter abhängig und bleibt dann lebenslang konstant. So wären derzeit beispielsweise bei einem Renteneintrittsalter von 65 Jahren 82 % der gezahlten Renten steuerfrei.
Kapitalauszahlung als Pendant/Alternative
Anstelle einer lebenslangen Rente kann man sich bei Vertragsende auch für eine Kapitalauszahlung entscheiden. Die Erträge sind bei einer Laufzeit von mindestens 12 Jahren und bei einer Kapitalauszahlung nach Vollendung des 62. Lebensjahrs des Steuerpflichtigen nur zur Hälfte mit dem individuellen Steuersatz zu versteuern. Ansonsten sind die Erträge voll steuerpflichtig. Steuerlage 01/2012, Änderung möglich.
Unsere Beratungskompetenz
Sichern Sie sich das Beratungsniveau eines professionellen Bankpartners. Wir betrachten Ihre Lebenssituation als Ganzes. Gemeinsam mit Ihnen erarbeiten wir Lösungen für Ihre persönliche Altersvorsorge, die Ihren Zielen gerecht wird.
Wir setzen auf nachhaltige Erfolge – im persönlichen Kontakt mit Ihnen. Für Fragen und Anregungen stehen wir gern zur Verfügung. Sprechen Sie mit uns!