Das jährliche Dokument wurde auf Grund von Artikel 10 der Richtlinie 2003/71/EG des Europäischen Parlaments, und des Rats nationalen Umsetzungsgesetze erstellt. Es dient allein dem Zweck, die daraus folgende Pflicht der Bremer Landesbank Kreditanstalt Oldenburg – Girozentrale – zu erfüllen.
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