Die Bremer Landesbank Kreditanstalt Oldenburg – Girozentrale – ist eine von der Freien Hansestadt Bremen und dem Land Niedersachsen errichtete rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts. Sie ist öffentliche Kredit- und Pfandbriefanstalt. Die Bremer Landesbank hat ihren Sitz in Bremen und unterhält Niederlassungen in Bremen und Oldenburg.
Allgemeines
Träger der Bremer Landesbank sind zu 92,5 % die NORD/LB Norddeutsche Landesbank Girozentrale und zu 7,5 % die Freie Hansestadt Bremen.
Eigentümerstruktur
Zum Staatsvertrag
Im Staatsvertrag zwischen der Freien Hansestadt Bremen und dem Land Niedersachsen über die Bremer Landesbank sind die Rechtsverhältnisse der Bremer Landesbank geregelt. Bestandteil des Staatsvertrags ist die aktuelle Satzung der Bremer Landesbank. Darüber hinaus ist die Bank im Handelsregister HRA22159 eingetragen.
Die Bremer Landesbank ist eine rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts. Sie ist öffentliche Kredit- und Pfandbriefanstalt und mündelsicher. Die Bank hat ihren Sitz in Bremen und unterhält Niederlassungen in Bremen und Oldenburg.
Rechtsform
Den Staatsvertrag, den aktuellen Handelsregisterauszug, die Banklizenz sowie die Satzung der Bremer Landesbank können Sie als PDF-Datei auf Ihren Computer laden. Zum anschließenden Öffnen der Datei empfehlen wir den Acrobat Reader.
Haftungsverbund
Haftungsverbund
Der Haftungsverbund ist das Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe. Er gewährleistet den Bestand der Institute und garantiert die Sicherheit der Kundeneinlagen - und zwar in unbegrenzter Höhe. Damit geht die Sparkassen-Finanzgruppe weit über die gesetzlich festgeschriebene Mindesthöhe für die Einlagensicherheit von 100.000 Euro hinaus. Bei drohenden oder bestehenden wirtschaftlichen Schwierigkeiten eines Mitgliedsinstitutes leistet die zuständige Sicherungseinrichtung der Sparkassen-Finanzgruppe Hilfe und sichert die Solvenz und Liquidität dieses Institutes.
Der Haftungsverbund bietet für die Kunden der Sparkassen-Finanzgruppe ein Höchstmaß an Sicherheit. Seit seiner Gründung in den 70er-Jahren
- hat noch nie ein Kunde eines Mitgliedsinstitutes einen Verlust seiner Einlagen erlitten;
- mussten noch nie Einleger entschädigt werden;
- ist es bei keinem Mitgliedsinstitut zu einer Leistungsstörung bei der Bedienung von Verbindlichkeiten oder gar einer Insolvenz gekommen
Die im Haftungsverbund beteiligten Sicherungseinrichtungen sind institutssichernde Einrichtungen im Sinne von § 12 des Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetzes.
Die Bremer Landesbank gehört der Sicherungseinrichtung „Sicherungsreserve der Landesbanken und Girozentralen“ an, die wiederum mit den anderen Sicherungseinrichtungen des Haftungsverbundes verknüpft ist, so dass in einem Krisenfall das Gesamtvolumen aller Sicherungseinrichtungen für institutssichernde Maßnahmen zur Verfügung steht.
Die Sparkassen-Finanzgruppe hat bei den Ratingagenturen Moody’s Investors Service ein Verbundrating (Corporate Familiy Rating) von Aa2, ein Floor-Rating von DBRS von A (high) sowie ebenfalls ein Floor-Rating von Fitch von A+ eingeholt.
Risiko-Monitoring des Haftungsverbundes als Frühwarnsystem
Das Risikomonitoring dient der Früherkennung potenzieller bestandsgefährdender Risiken und ermöglicht folglich ein frühzeitiges Eingreifen bzw. Gegensteuern durch die handelnden Personen. Im Zentrum des Risikomonitoring steht ein ausgewogenes Kennzahlensystem, welches die Einstufung eines Mitgliedsinstitutes in eine von drei Risikoklassen ermöglicht. In die abschließende Monitoringeinstufung fließen auch qualitative Komponenten ein.
Für weitergehende Informationen empfehlen wir den Internetauftritt des Deutschen Sparkassen- und Giroverbands (DSGV).
