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Zur Refinanzierung ihres Wohnungsbau-, Kommunal- und Schiffskreditgeschäfts begibt die Bremer Landesbank Hypothekenpfandbriefe, öffentliche Pfandbriefe und Schiffspfandbriefe. Seit dem 19. Juli 2005 werden diese Emissionen nach dem neuen Pfandbriefgesetz aufgelegt.

Die Bremer Landesbank ist verpflichtet, die in § 28 Pfandbriefgesetz beschriebenen Angaben, in Form eines Reports zum Deckungsregister, quartalsweise zu veröffentlichen.

Sie haben die Möglichkeit, den aktuellen Deckungsregister-Report als PDF-Datei auf Ihren PC zu laden. Zum anschließenden Öffnen der Datei empfehlen wir den Acrobat Reader.

Deckungsregister

2011/
1. Quartal
2011/
2. Quartal
2011/
3. Quartal
2011/
4. Quartal
2012/
1. Quartal
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Oldenburg0441 237-2453

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